Ich habs mal mit nem Radarwarner probiert. (kein billiges Exemplar)... das Problem: er tutet wegen jedem Schwachsinn (Tankstellen z.B.) ... das ist kein Fahren mehr, das ist nur noch eine "Tutreagierhektik." Also: weg damit. Vielleicht haben die grünen Netten sogar das Wetter manipuliert: es regnet nur noch, somit bleiben die schnellen Kisten in den Garagen und Bahn frei für Leiterwagen und Rolatoren.
Von 80km/h auslaufen lassen in die 80 Meter lange 50ger Zone vor gegen einen Kreisel! 3 Meter von der Strasse weg hinter einem Gebüsch war das Teil platziert. Absolut nicht einsehbar
War am Samstag mit mein Flying Chicken unterwegs. Eigentlich easy, aber dieser um könnte es richtig teuer werden, da die verdam...... Kiste gerade Anfangs der 50ger Signalisation platziert war.
Nun wird mir auch klar wieso die Sonntagsfahrer alle egal wo, meistens mit 60km/h unterwegs sind wenn sie mit ihrem Neuwagen, tiefem Nummernschild mit starrem Blick an der Frontscheibe kleben. Mit 60 km/h sind die Risiken einer hohen Busse relativ gering
Nun ja, in Anbetracht, dass ich jährlich beruflich zwischen 20- 30t/Km fahre hatte ich wohl bis dato immer Glück.
Aber wie in meinem vorigen Eintrag geschrieben ist es fast unmöglich immer alles richtig zu machen und den Bussgeldern zu entgehen, zudem wenn die aufgestellten Geräte noch so hinterhältig platziert werden.
Neuster Trend in unserer Gegend, die Geschwindikeitmessungen bringen wahrscheinlich zu wenig, an den Einfahrten zu den Passstrassen werden neu Lärmmessungen vorgenommen. Davon betroffen, Motorradfahren, Sportwagen und Tuningautos!
Das Leben ist härter geworden, besonders für uns, möchte man doch auch mal ..........
Diese Medizin gibt es nicht auf Krankenschein, ich weiss, dass Gaspedal ist rechts!
Hallo gefährdete Stattliche eingebremste Schnellfahrer Zunft, dass ist die unglaubliche Story!!!
Wir sind wirklich zur Bannen Republik verkommen von 30- 80 Km/h sobald wir diese überschreiten, aber manche können wohl besser als wir!
Wer in ein Auto steigt, sich ans Steuer setzt und losfahren will, hat im Idealfall irgendwann einmal eine Fahrprüfung abgelegt und einen gültigen Führerschein in der Tasche. Nun ist es so, dass ein Mann vor zehn Monaten diesen Hinweis und eine Reihe von weiteren Ratschlägen, Regeln und Gesetzen nicht beachtet hat, wie die Staatsanwaltschaft findet. Darum steht er vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.
Beispielsweise ist es gewiss unpassend, die Fahrt in Langenthal in einem Wagen zu beginnen, den man eine Woche zuvor in der Gegend geklaut hat, weil in der Zündung zufällig noch der Schlüssel steckte ? selbst wenn die erste Proberunde durchs Quartier ganz gut lief. Sitzt man aber erst einmal am Steuer, hätte man natürlich vorher besser auf ein paar Gläser Wodka verzichtet. Klar wäre es sinnvoll gewesen, nicht gleich noch Kokain, Heroin und Cannabis zu konsumieren, ganz zu schweigen von ein paar Medikamenten. Da es aber doch so gekommen ist, könnte man höchstens noch darauf achten, während der Fahrt das eine oder andere Bier in der Dose zu lassen.
Von der Polizei verfolgt
Könnte man. Aber immerhin hat man es ja geschafft, der Polizei erst in Bern durch eine Schlangenlinie aufzufallen; eine reife Leistung, wenn man bedenkt, dass auf dem Beifahrersitz die Freundin sitzt, mit der man gerade Krach hat, die ja auch ziemlich verladen ist und dazu fortwährend quasselt.
Wenn man nun auf dem Felsenauviadukt von einer Patrouille überholt wird, sollte man ihr besser folgen und auf der Ausfahrt Neufeld die Autobahn verlassen. Eher unangebracht ist es dagegen, kurz davor nach links auszubrechen, zwei Sicherheitslinien zu überfahren und wieder Gas zu geben.
Und überhaupt: Wer bei der Ausfahrt Weyermannshaus zuerst die Polizei austrickst und dann bei Bern-Forsthaus die Autobahn in einem Tempo verlässt, dass ein Hinterrad in der Kurve die Bodenhaftung verliert; wer dazu eine Kreuzung bei Rot überquert, mit der Mittelinsel kollidiert und das eigene Auto beschädigt, der sollte besser anhalten.
Ende in der Sackgasse
Ebenso klar: Wer in der Folge immer mal wieder auf die Gegenfahrbahn gerät, sodass dort die entgegenkommenden Autos ausweichen oder stoppen müssen, wer in einer engen Unterführung fast einen Rollerfahrer umfährt, mit Tempo 70 durch eine 30er-Zone rast und beinahe einen Unfall verursacht; wer das alles macht, der sollte besser darauf verzichten, gegen Ende dieser Fahrt noch durch eine Begegnungszone zu brettern. Vor allem im Dezember, bei schlechter Sicht und vereisten Strassen.
Wer das alles dennoch tut, bis schliesslich ein unüberwindbares Metallgeländer der Fahrt ein Ende setzt, der sollte, bevor er aus dem Auto torkelt, besser darauf achten, sich nicht unbedingt mit der Patrouille anzulegen und einem Polizisten einen Fusstritt zu verpassen.
Vor allem dann, wenn er ? wie der Mann vor Gericht ? im Strafregisterauszug ganze 19 Einträge aufweist.
Diese Medizin gibt es nicht auf Krankenschein, ich weiss, dass Gaspedal ist rechts!
Tja ... ich hatte dieses Jahr auch das Vergnügen. Wurde aber wahrscheinlich proportional zu deinem Fall ähnlich behandelt:
Wenn man respektvoll in eine 30er Zone fährt um Zigaretten am Kiosk zu kaufen, dann wieder einsteigt und im Kopf beim nächsten Meeting ist, losfährt und mit 51-3 geblitzt wird ... dazu vor 1 1/2 Jahren mit seiner 60km/h schnellen Vespa einen Atemtest mit 0.51 Promille nicht besteht, das sind 0.02 zu viel, dann 2 Jahre vorbestraft wird ... kann man dann gute 2 Monate Radfahren.
Wenn man dann schlichten versucht beider Richterin, wird einem gesagt: Sie: Sie haben ein Alkoholproblem ... den vor 8 Jahren hatten sie schon mal Alkohol im Blut. Ich: zuerst sprachlos... dann aha, ich war jetzt aber zu schnell Sie: Und ausserdem, sie wurden mit 18 Jahren auf der Autobahn mit 152km/h geblitzt, Ich: Hallo ... ich bin im Sept. 40ig geworden.
Erst als ich ihr sagte, dass ich mir dann einen neuen Job suchen muss ... wurde sie ein bisschen hellhörig:
Sie: Man kann ja auch mit den ÖV'S zur Arbeit. Sagte ich: Ja, aber meine Baustellen sind zum Teil auf Autobahnen, da fährt kein Bus hin? Darauf hin sie: Egal Ich: Bitte bitte, 1 Monat kann ich meinem Chefe gerade noch erklären. Sie: Wenn sie nochmals erwischt werden, gehen sie zum Psychiater und können einen Fahrtauglichkeitstest machen! Also, 1 Monat, aber ich warne sie!!! Ich: Dachte gerade an Lotus und Sardinien
Wir haben es schön in der Schweiz ... ich weiss ... aber wir könnten es noch viel schöner haben.
Zitat von SwizzairIch: Dachte gerade an Lotus und Sardinien
Wir haben es schön in der Schweiz ... ich weiss ... aber wir könnten es noch viel schöner haben.
Cheer's Swizzy
Stimmt, eigentlich haben wir es schön hier. Aber wenn die lieben Beamten ihre Macht ausspielen, dann wird's richtig eeeeeeklig. - Darf die überhaupt uralte Vergehen berücksichtigen? Die sollten doch gelöscht sein, oder? .....
Immer noch besser als ein Mafiosi mit der Knarre in einem Hinterhof in Cagliari
Zitat von HansjoergA Stimmt, eigentlich haben wir es schön hier. Aber wenn die lieben Beamten ihre Macht ausspielen, dann wird's richtig eeeeeeklig. - Darf die überhaupt uralte Vergehen berücksichtigen? Die sollten doch gelöscht sein, oder? .....
VG HJ
Du hast das mit dem Löschen falsch verstanden. Gelöscht heisst, dass ein Sternchen in der Spalte 'Gelöscht' steht. Gelöscht wird gar nichts, nicht mal Falscheinträge.
Auch diese Einträge sind relevant, auch wenn sie gar nicht relevant sein dürfen. Und ich hätte mir im Falle von Swizzy überlegt eine Verfahrensklage einzuleiten. Aber hier können Juristen sicher mehr dazu sagen.
Hatte vor 25 Jahren einen Ausweisentzug wegen Missachtung eines Rotlichts! Weder den Richter noch das Str.Ver. Amt interessierte mein Geschichte, Antwort, dies hätten sie sich vorher überlegen sollen, ob sie noch einen Job haben danach interessiert uns nicht.
Eigentlich sollte dieser Eintrag gelöscht sein oder man sollte es löschen lassen!
Jedoch, sollte bei einem Vergehen diese alte Tat auch nur erwähnt werden, wäre dies gar nicht so schlecht, denn da wäre eine Befangenheitsklage angebracht.
Aber es gibt ja Leute die fahren in eine Tankstelle, nachdem sie den Führerschein nach 2Jahren Entzug wieder erhalten haben. Lassen sich Interviewen vom Bilck, erklären das die beschädigte Tankstelle ja sicher eine Versicherung für den entstandenen Schaden habe und sie ja eine Regressvollkasko haben und ihr Fahrzeug ersetzt werde, ach ja es sei wohl etwas mit dem ABS nicht in Ordnung gewesen!
Hoffentlich bekommt dieser jetzt richtig einen auf den Pelz gebrannt, nicht zu denken wenn die Tankstelle ein Kind gewesen wäre!
Verkehrte Schweiz!
Diese Medizin gibt es nicht auf Krankenschein, ich weiss, dass Gaspedal ist rechts!