...vielleicht wenn sie dort von der russischen Armee "gelocht" wurden?
Zitat von MKVerkehrte SchweizHatte vor 25 Jahren einen Ausweisentzug wegen Missachtung eines Rotlichts!
... das deucht mich jetzt etwas arg - und das vor 25 Jahren! Da war doch noch was anderes (zusätzlich)?!Grz. madliz
Mit einem ukrainischen FA kann man in der CH 12 Monate fahren. Dann muss selbiger in einen CH Ausweis getauscht worden sein.