Da sportliche Autos scheinbar die Wurzel allen Übels darstellen, sie verursachen die Klimaveränderungen und hinterlassen eine Spur von Leichen auf den Strassen, kommt ein recht drastisches Gesetz ab dem 1.1.2013 zur Anwendung:
Zitat Bern, 14.11.2012 - Am 1. Januar 2013 tritt ein erstes Paket mit Massnahmen des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» in Kraft. Darin enthalten sind Massnahmen gegen Raser wie die Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen sowie das Verbot von Radarwarnungen. Ebenfalls angepasst wird das Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute.
Am 15. Juni 2012 hat das Parlament das Verkehrssicherheitsprogramm «Via sicura» angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die darin enthaltenen Massnahmen gestaffelt in Kraft zu setzen. Die erste Tranche tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Eine zweite Tranche soll auf Anfang 2014 in Kraft treten. Diese beinhaltet Massnahmen, die Umsetzungsvorschriften auf Verordnungsstufe brauchen. Dazu wird im nächsten Frühjahr ein Anhörungsverfahren bei den Kantonen und interessierten Organisationen durchgeführt. Der dritte Teil enthält Massnahmen, die mehr Vorbereitungszeit brauchen. Dies vor allem wegen der Anpassung der Informatik-Systeme auf Bundes- und Kantonsebene. Sie können deshalb erst ab 2015 in Kraft gesetzt werden.
Am 1. Januar 2013 treten in Kraft:
Begleitung auf Lernfahrten Neu dürfen Personen, die nur den Führerausweis auf Probe besitzen, keine Lernfahrten mehr begleiten. Abklärung der Fahreignung oder der Fahrkompetenz Bei bestimmten Tatbeständen wie Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln, extremen Geschwindigkeitsübertretungen oder Ausbremsmanövern (Schikanestopps) wird obligatorisch eine Fahreignungsuntersuchung angeordnet. Massnahmen gegen Raser Ein Raserdelikt liegt vor, wenn die vorgeschriebene Geschwindigkeit wie folgt überschritten wird:
? in der 30km/h-Zone: um 40 km/h ? innerorts (50km/h): um 50km/h ? ausserorts (80km/h): um 60km/h ? auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.
Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. Neu gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.
Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen Bei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden, sofern der Täter oder die Täterin dadurch von der Begehung weiterer Delikte abgehalten werden kann. Verbot von Radarwarnungen Öffentliche oder entgeltliche Warnungen vor Verkehrskontrollen sind verboten. Mindestalter für Radfahrende und Fuhrleute Das Mindestalter für das Rad fahren auf Hauptstrassen beträgt neu 6 Jahre. Das Mindestalter für Fuhrleute (Lenker von Tiergespannen) wird auf 14 Jahre angehoben.
Es hat sicher auch gute Ansätze in dieser Geschichte, aber es gilt insbesondere ausserorts Vorsicht walten zu lassen, denn wie schnell ist man mal 140km/h schnell, ab nächstem Jahr geht man dafür in den Knast und das Auto ist weg.
Das sieht ja düster aus. Ja, die 140 sachen ausserorts sind gefährlich. Hätte auch noch eine idee in den massnahmenkatalog. Eignungstest zum führen von Fahrzeugen für schleicher, rentner, hausfrauen und zugereiste die sich ans esel oder kamelreiten gewohnt sind...
ZitatBei groben Verkehrsregelverletzungen, wie krassen Geschwindigkeitsübertretungen, kann das Fahrzeug eingezogen und verwertet werden,
Wie soll das bei einem allenfalls geleasten Fahrzeug funktionieren, diese gehören doch dem Leasing-Geber
Schöner wäre es, wenn Leasing dadurch unmöglich würde, dann hätten wir plötzlich wieder doppelt so viel Platz auf den Strassen :!
Das habe ich mich auch schon gefragt... Ich vermute aber, dass sich hier die Versicherungen wiederum zum Steigbügelhalter finanziell Minderbemittelter machen und dieses Risiko über die bereits gängige - und höchst fragwürdige!! - Praxis des Grobfahrlässigkeitseinschlusses versichern werden. Wenn man sich überlegt, wie viel getan wird, nur damit wirklich JEDER ein Auto leasen kann, muss man vielleicht sich dort einmal mit der Frage auseinandersetzen, ob die Anreize nicht schlicht FALSCH gesetzt werden. Man kanns drehen und wenden wie man will, künftig ist einfach noch mehr Eigenverantwortung verlangt. Und wer wirklich aufs Gas drücken will, der gehört - und da halte ich mich an LTG - auf die Rennstrecke...
Ich gehe davon aus, dass ab dem ersten Januar (oder ab dem ersten Frühlingswetter) die Kontrolldichte massiv zunehmen wird...
Ich habe ja noch etwas Zeit, mir meine grundlegenden Gedanken zur künftigen automobilen Ausrichtung zu machen.
Gruss Mario
2019 Caterham 485 S Aston Martin Vantage V8 4.7 Triumph Thruxton TFC Triumph Rocket 3R Black Triumph Scrambler XC
zum Glück gehört der Schwarzwald, die Dolomiten, das Südtirol, die Route Napoleon, Sardinien, .... nicht zur Schweiz Somit hält sich der Schaden in Grenzen
Apropos Leasing: Könnte die Schweiz die Alpen nicht an Deutschland verleasen, inkl. Strassen und Hotellerie 8) Dann wäre der Service wieder freundlich, die Preise wieder normal und die Strassen wieder UNS!!!
VG Hansjörg
LTG: endlich hast Du die A-Lizenz, wird langsam Zeit dass Du entdeckt wirst (Deine Rundenzeiten sind ja mehr als eine Klasse für sich) 8)
Wieso sollte ein geleastes Fahrzeug anders behandelt werden wie ein gekauftes? Nur weil ein Fahrer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist, schützt ihn ja nicht vor einem Gesetz. Mal ganz abgesehen davon, dass es der Gesetzgeber hier hoffnungslos übertreibt, was die Verhältnismässigkeit zu anderen Straftaten angeht. Dieses Gesetz zeigt mir sehr deutlich auf, dass der Gesetzgeber aktuell völlig überfordert zu sein scheint.
Man müsste mal den Vergleich aufstellen, was man alles anstellen könnte, um die gleiche Bestrafung bekommt, wie wenn man mit z.B. 150km/h ausserorts geblitzt wird....
Im Schwarzwald (BRD) kann man ausserorts noch relativ locker bezahlen (51 - 60 km/h = Euro 240.--) In Italien oder Frankreich kostet dass dann doch schnell mal 3 bis 5 x mehr. Auch nicht ganz billig...
Von daher bin ich klar für Rennstrecke. Mein "Lehrgeld" habe ich in jungen Jahren bezahlt. 3 x Lappen weg und Bussgelder knapp vor dem fünfstelligen Bereich. Bei der heutigen Rechtslage würde ich wohl verbrannt und meine Karre standrechtlich erschossen werden (oder umgekehrt). Auch wenn die letzten "groben" Sachen schon über 15 Jahre zurückliegen.
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, vielen bleibt es erspart...
Man müsste mal den Vergleich aufstellen, was man alles anstellen könnte, um die gleiche Bestrafung bekommt, wie wenn man mit z.B. 150km/h ausserorts geblitzt wird....
Greetz
Also Hirschmann hat für die Frauengeschichte weniger Strafe bekommen.......
?? Mehr Power macht das Auto auf der Geraden schneller, aber weniger Gewicht macht es überall schneller ?? (Colin Chapman).
Ich finde es faszinierend, wie wenig Gegenstimmen zu dieser Kriminalisierung zu finden sind. Selbst hier in diesem Forum, wo ja eher mal etwas unverkrampfter mit dem Gaspedal umgegangen wird. In der AR habe ich einen etwas kritischen Beitrag gefunden, wobei auch hier nicht wirklich auf den Wahn eingegangen wird. Vielleicht hofft ja der eine oder andere, dass er mit den Helferlein im Navi oder Handy gegen diese Drangsalierung gefeit ist .... oder es ist politisch nicht korrekt, sich gegen dieses Gesetz zu äussern ....
Ja, dann erfreue dich noch ein wenig der eigenen Faszination ob der relativen Ruhe... Natürlich ist es ärgerlich, wenn deutlich zu schnelles Fahren plötzlich ein kapitales Delikt darstellt. Doch der vorgeschlagene Vergleich, was man für eine bestimmte Strafe sonst noch für andere Delikte begehen könnte, ist nicht nur absolut unsinnig, sondern hat nachgerade Stammtisch-Niveau und liegt damit weit unter dem üblichen Pragmatismus, der hier im Forum herrscht. In unserer Demokratie gibts ein Gesetzgebungsverfahren, das Mitsprache und Einflussnahme ermöglicht. Der Fluch der Sache ist, dass niemand ernsthaft gegen mehr Sicherheit im Strassenverkehr sein kann... Und diesmal haben jene Kräfte obsiegt, denen die Sicherheit im Verkehr wichtiger ist, als die individuell eingeschränkte Freiheit des Sportwagenfahrers. Doch diese Freiheit gibt es längst nicht mehr, rigide Höchstgeschwindigkeitsbestimmungen und ein unsäglich dichtes Kontrollnetz machen dieses "Freiheitsgefühl" längst zum Wunschdenken.
Und dann gehts zu guter Letzt auch darum, zu verstehen, dass nicht der Sportwagenfahrer schlechthin kriminalisiert wird, sondern der-/diejenige, welche übermässig schnell unterwegs ist. Und wie schnell jemand fährt, hat der/die Betreffende noch immer selber unter der Kontrolle des rechten Fusses. Für mich heisst das, so weit ich meinen Wagen noch behalte, dass ich künftig vielleicht an bestimmter Stelle nicht mehr überholen werde, wo ich früher zwei-drei Mobilhindernisse miteinander hinter mir gelassen habe.
Ich verstehe diese Zurückhaltung hier sehr wohl und ich muss sagen, ich schätze sie sehr!
Beste Grüsse Mario
2019 Caterham 485 S Aston Martin Vantage V8 4.7 Triumph Thruxton TFC Triumph Rocket 3R Black Triumph Scrambler XC
Die Gesetzgeber argumentieren u.a. mit den eigentlichen Rasern, die mit über 100 durch Städte donnern und zeigen dann die von diesen Vollidioten verursachten Unfällen mit Toten.
Diese Randgruppe trägt viel zur Verschärfung bei und dagegen ist es schwierig zu argumentieren.
So werden v.a. diejenigen bestraft, die vernünftig und zügig unterwegs sind.