Ich habe einen Passat, der eine zulässige Anhängelast von 2000kg hat, also 200-300kg mehr Anhängelast als Eigengewicht. Mein Autoanhänger wiegt 500kg und wird üblicherweise mit einem Fahrzeug mit 1450kg beladen, also 1950kg effektive Anhängelast. Das ist nach meinem Verständnis also kein Problem, den entsprechenden Fahrausweis BE habe ich.
Nun hat der Anhänger eine Zulassung bis 2500kg Gesamtgewicht, also 500kg Anhänger plus 2000kg Nutzlast. Ist das nun zulässig oder müsste ich den Anhänger ablasten damit ich in der üblichen Konstellation (Passat/Anhänger/verladenes Auto) fahren darf? Dies ist vor allem bei der Fahrzeugkontrolle bei der MFK von Interesse, wo man den Anhänger an sich mit der maximalen Nutzlast beladen müsste. Nur darf ich mit 2500kg ja nicht fahren, zumindest nicht mit meinem Passat. Oder kann ich den Anhänger in der typischen Maximalbeladung, also mit dem knapp 2 Tonnen schweren Anhänger vorführen.
Nun hat der Anhänger eine Zulassung bis 2500kg Gesamtgewicht, also 500kg Anhänger plus 2000kg Nutzlast. Ist das nun zulässig oder müsste ich den Anhänger ablasten damit ich in der üblichen Konstellation (Passat/Anhänger/verladenes Auto) fahren darf? Dies ist vor allem bei der Fahrzeugkontrolle bei der MFK von Interesse, wo man den Anhänger an sich mit der maximalen Nutzlast beladen müsste. Nur darf ich mit 2500kg ja nicht fahren, zumindest nicht mit meinem Passat. Oder kann ich den Anhänger in der typischen Maximalbeladung, also mit dem knapp 2 Tonnen schweren Anhänger vorführen.